Basketball Verein Eberswalde 99

Hygienekonzept

 

Hygienekonzept der Sporthalle

„AM HEIDEWALD“, FRANKFURTER ALLEE, 16227 EBERSWALDE

im Rahmen der Nutzung durch den BV Eberswalde 99 e.V.

 

 

1. Ziel/ Zweck Seite 2

2. Geltungsbereich Seite 2

3. Verantwortlichkeit Seite 2

4. Beschreibung Räumlichkeiten Seite 2

5. Festlegungen und Anforderungen Seite 2

5.1 Allgemeine Ge- und Verbote Seite 2

5.2 Besondere Maßnahmen Seite 3

5.2.1 Information Seite 3

5.2.2 Nutzung der Räume Seite 3

5.2.3 Lüftung Seite 4

5.2.4 Besprechungen Seite 4

5.3 Reinigung & Desinfektion Seite 4

5.4 Handlungsanweisung bei Verdachtsfällen Seite 4

6. Dokumentationen/ Aufzeichnungen Seite 5

7. Sanktionen Seite 5

I. Anhang Anwesenheitsliste

II. Anhang Reinigungsplan

 

1. Ziel/ Zweck

Das Hygienekonzept mit den nachfolgend beschriebenen Maßnahmen dient der Umsetzung der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV vom 27.05.2020). Nach den behördlichen Lockerungen erfolgt die Nutzung der Sporthalle am Heidewald durch den BV Eberswalde 99 e.V. ab sofort unter den folgenden strikt einzuhaltenden Vorgaben.

 

2. Geltungsbereich

Dieses Hygienekonzept ist in der vorliegenden Form für die Sporthalle am Heidewald mit allen dazugehörigen Räumen und Flächen gültig.

 

3. Verantwortlichkeit

Die Verantwortlichkeit für die Erstellung und Umsetzung des vorliegenden Hygienekonzeptes liegt grundsätzlich beim Betreiber der Stadt Eberswalde.

Für die Einhaltung der folgenden Regeln ist der BV Eberswalde 99 verantwortlich. Der Verein hat seinerseits die Verantwortlichen der jeweiligen Sport- und Trainingsgruppen auf die Einhaltung hingewiesen.

Ansprechpartner zum Hygienekonzept sind:

Herr Andre Hensch (gewählter. Vorsitzender)

Herr Yves Vollbrecht (Trainer)

Die Dokumentation der Teilnehmer erfolgt durch den Trainer/Assistenztrainer.

4. Beschreibung Räumlichkeiten

Die Sporthalle am Heidewald besteht aus einer ca. 1.000 m² großen Halle, wobei 3 einzelne Felder abgetrennt werden können. Des Weiteren sind vier Umkleideräume (ca. 20 m²) mit angrenzenden Wasch-, WC- und Duschraum (ca. 30m²) vorhanden. Darüber hinaus gibt es ein Büro sowie mehrere Lagerräume.

 

5. Festlegungen und Anforderungen

5.1 Allgemeine Ge- und Verbote:

Zwischen Personen ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Direkter Körperkontakt, Shake-Hands, Abklatschen, Umarmen etc. sind verboten

Jede Person ist angehalten, die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Vorbeugung von Infektionen zu beachten.

Personen mit Atemwegserkrankungen, Husten und Fieber dürfen die Sporthalle Am Heidewald nicht betreten. Ebenfalls verboten ist das Betreten für Personen, die unter COVID-19 Verdacht stehen oder Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen hatten.

Das Betreten der Halle durch Zuschauer oder nicht am Trainingsbetrieb teilnehmenden Personen ist untersagt, dies gilt nicht für sorge- und umgangsberechtigte Personen.

Die Nutzung der Halle ist nur für kontaktfreie Sportarten zugelassen.

Alle Personen haben sich nach dem Betreten der Halle mit vollständigen Angaben in die ausgelegte Anwesenheitsliste einzutragen.

5.2 Besondere Maßnahmen

5.2.1 Information

Im Eingangsbereich sind Informationsblätter mit folgenden Hinweisen hinterlegt:

Bei der Nutzung der Sporthalle Am Heidewald herrscht auch bei Einhaltung aller notwendigen Hygienemaßnahmen ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus!

Personen, die laut Robert Koch-Institut zu Risikogruppen gehören, wird angeraten, auf die Teilnahme an Indoorsportarten zu verzichten!

Mit Betreten der Sporthalle erklärt jede Person, dass Hygienekonzept der Sporthalle Am Heidewald zu kennen, mit sämtlichen Regeln einverstanden zu sein und allen Verpflichtungen aus diesem Konzept nachzukommen!

Die im Hygienekonzept festgelegten Regeln für die Nutzung der Räume und Geräte sind zwingend einzuhalten.

Zuwiderhandlungen werden mit Ausschluss vom Trainingsbetrieb geahndet.

Dieses Hygienekonzept wird gut sichtbar im Eingangsbereich der Halle ausgehängt und allen Vereinsmitgliedern auf der Internetseite https:// www.bv-eberswalde99.de veröffentlicht.

5.2.2 Nutzung der Räume

Halle

Die Sportausübung erfolgt kontaktfrei!

Die Halle darf maximal von 20 Sportlern gleichzeitig genutzt werden.

Alle Sportler haben sich vor Betreten der Halle gründlich die Hände zu waschen.

Die Halle darf nur bei geöffneten Fenstern genutzt werden.

Sportler, die pausieren, haben die Abstandregel von mind. 1,5 m einzuhalten.

Sportgeräte sind eigenverantwortlich durch den Nutzer zu reinigen und zu desinfizieren.

 

 

Umkleideräume

Jeder Umkleideraum darf von maximal vier Personen gleichzeitig, unter Einhaltung der Abstandsregel, genutzt werden.

Die Umkleideräume dürfen nur bei geöffneter Tür und bei geöffneten Fenstern genutzt werden.

Sanitär- und Duschräume

Jeder Sanitärraum und jeder Duschraum darf von maximal vier Personen gleichzeitig, unter Einhaltung der Abstandsregel, genutzt werden.

Die Sportler müssen sich darauf einstellen, die Räumlichkeiten nur zeitversetzt nutzen zu können.

Lehrerzimmer/Büro

Die Benutzung des Lehrerzimmers ist bis auf weiteres untersagt.

5.2.3 Lüftung

Die Nutzung der Halle ist bis auf weiteres nur bei geöffneten Fenstern erlaubt. Während der Nutzung sind die Verantwortlichen der unterschiedlichen Sportgruppen des BV Eberswalde 99 verpflichtet, auf die Einhaltung zu achten.

5.2.4 Besprechungen

Für Besprechungen zwischen den Sportlern gilt die Beschränkung der Personenzahl in den jeweiligen Räumen. Bei mehr Personen ist zwingend die Halle unter Einhaltung der Abstandsregel zu nutzen.

5.3 Handlungsanweisung bei Verdachtsfällen

Personen die nach Besuch der Sporteinrichtung an Atemwegserkrankungen, Husten und/oder Fieber erkranken, melden dies bitte unverzüglich dem Verantwortlichen der Einrichtung bzw. beim Verantwortlichen der Trainingseinheit.

Bei einer Häufung von solchen Meldungen ist unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.

 

6. Dokumentationen/ Aufzeichnungen

Folgende Daten sind in Anwesenheitslisten gemäß Punkt 5.2.1 zu erfassen:

o Vor- und Familienname

o vollständigen Anschrift

o Telefonnummer

An das zuständige Gesundheitsamt ist die Liste auf Verlangen herauszugeben.

Die Aufbewahrung der Anwesenheitslisten ist für die Dauer von vier Wochen vorgeschrieben und endet durch Vernichtung in der Geschäftsstelle des o.g. Vereins.

 

7. Sanktionen

Die vorliegenden Regeln können durch den Vermieter stichprobenartig überprüft werden, Zuwiderhandlungen können zur Untersagung der Nutzung führen.

 

 

Eberswalde, 09.Juni 2020